Stellungnahme der MJÖ zum OGH-Urteil
Stellungnahme der MJÖ zum OGH-Urteil bezüglich des Gesichtsschleiers am Arbeitsplatz und der heutige ZIB 2 - Beitrag dazu mit MJÖ-Vorsitzender Nermina Mumic:
Grundsätzlich findet die Muslimische Jugend Österreich die Entscheidung des OGH im Wesentlichen bedacht. Sie ist mit unserer Meinung vereinbar, dass der Gesichtsschleier kein islamisches Erfordernis darstellt. Dies ist die Position der überwältigenden Mehrheit der MuslimInnen weltweit. Insbesondere begrüßen wir, dass der OGH ausdrücklich nochmal darauf hingewiesen hat, dass das Tragen religiöser Kleidung am Arbeitsplatz rechtlich geschützt ist. Denn hier gibt es in der Realität leider noch sehr viel Aufholbedarf. Viele Frauen, die ein Kopftuch tragen, werden massiv diskriminiert und vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Dringender Handlungsbedarf ist geboten!
Wir finden es im Konkreten auch lobenswert, dass der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin es ermöglicht hat, mit ihrem Kopftuch zu arbeiten. Hier hat der OGH es für unzulässig befunden, ihre Arbeitsfelder einzuschränken. Auch das gilt es zu betonen: In der Realität kommt es nämlich in vielen Betrieben, die sichtbar muslimische Frauen anstellen, zu Benachteiligungen und/oder Beschränkungen in den Arbeitsbereichen, was oft einem de facto Arbeitsverbot gleichkommt.
Wir hätten uns gewünscht, dass die Sache damit beendet gewesen wäre. Dennoch hat die Arbeitnehmerin später begonnen, einen Gesichtsschleier zu tragen. Und auch hier möchten wir festhalten: Sich zu kleiden, wie sie möchte, ist ihr gutes Recht. Wir wünschten, es gäbe keine gesetzlichen Gebote oder Verbote für die Kleidung von Frauen, weil es zur körperlichen Selbstbestimmung gehört, dass Frauen ihre körperlichen Grenzen selber ziehen und selber entscheiden, wie viel sie an- oder ausziehen.